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Allgemeine Mietbedingungen

Index

Artikel 1 - Anwendbarkeit
Artikel 2 - Angebote
Artikel 3 - Abtretungen/Vereinbarungen
Artikel 4 - Haftung
Artikel 5 - Lieferzeit und Lieferort
Artikel 6 - transport und Transportrisiko
Artikel 7 - Preise und Kosten
Artikel 8 - Zahlungsbedingungen
Artikel 9 - Beschwerden
Artikel 10 - Kündigung/Auflösung und Aussetzung
Artikel 11 - Entschädigung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung
Artikel 12 - Eigentumsvorbehalt
Artikel 13 - Höhere Gewalt
Artikel 14 - Geistige gewerbliche Eigentumsrechte, Bildrechte und Designschutz
Artikel 15 - Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit und Nichterfassung
Artikel 16 - Garantien
Artikel 17 - Probe- und/oder Sichtsendungen
Artikel 18 - Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

Artikel 1 - Anwendbarkeit

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verkauf und Vermietung von Gütern, sowohl materieller als auch immaterieller Art, Leistungen und Lieferungen, sowie Wareneinkauf, die im Folgenden als „Vermögenswerte“ bezeichnet werden, von Unbound VR. nachfolgend bezeichnet als Unbound VR und/oder die mit ihr verbundenen (Tochter-)Unternehmen gemäß Buch 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs art. 24 bis 24 b, an Dritte weitergegeben, auf alle Arbeiten, die von Unbound VR im Auftrag der anderen Partei ausgeführt werden, sowie für alle Vereinbarungen im weitesten Sinne des Wortes, die von Unbound VR mit Dritten geschlossen wurden.
  2. Als „Gegenpartei“, auf die in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind der Käufer, Leasingnehmer, Kunde, Benutzer sowie der Verkäufer von „Vermögenswerten“, wie in Anhang 8 beschrieben, zu verstehen.
    Als „Gegenpartei“, auf die in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind der Käufer, Leasingnehmer, Kunde, Benutzer sowie der Verkäufer von „Vermögenswerten“, wie in Anhang 8 beschrieben, zu verstehen.
    • Unbound VR hat mehrere Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Automatisierungs- und Kommunikationstechnik. Die Art der verschiedenen Aktivitäten impliziert, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus einem gemeinsamen Teil und einem besonderen Teil, nämlich den Anhängen, bestehen.
    • In den Anhängen werden Bestimmungen für verschiedene Aktivitäten mit hinzugefügt, die sich auf eine Reihe von Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen. Soweit diese zusätzlichen Bestimmungen von den im gemeinsamen Abschnitt enthaltenen abweichen, gehen die abweichenden Bestimmungen im jeweiligen Anhang vor.
    • Einige Bestimmungen in den Anhängen enthalten Präzisierungen darüber, was im Gemeinsamen Teil allgemein bestimmt wird. Diese Ausnahmen sollten als Beispiele gelesen werden, sind aber nicht darauf beschränkt, die die zusätzliche Wirkung dessen, was im gemeinsamen Teil von Unbound VR gesagt wird, nicht behindern. Sie schränken auch nicht die Rechte von Unbound VR ein, wenn sie nicht in diesen Bedingungen beschrieben sind.
  3. Diese Bedingungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, unabhängig vom Wohnsitz oder Sitz der an einer Vereinbarung beteiligten Parteien, unabhängig vom Ort des Vertragsschlusses, oder hätte umgesetzt werden sollen.
  4. Aufgrund der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von der Gegenpartei zu irgendeinem Zeitpunkt im Bereich des Kaufs und/oder anderweitig verwendet und/oder eingeführt wurden, in allen abgeschlossenen und abzuschließenden Verträgen ausgeschlossen zwischen der anderen Partei und Unbound VR .
  5. Abweichungen von diesen Bedingungen in Angeboten, Aufträge/Vereinbarungen, von Unbound VR zu irgendeinem Zeitpunkt angewendet/erlaubt, gibt der anderen Partei niemals das Recht, sich später darauf zu berufen oder die Anwendung einer solchen Abweichung zu fordern, die für ihn/sie festgestellt wurde.
  6. Wenn die andere Partei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als der niederländischen Sprache zur Kenntnis nimmt und es Unterschiede in der Auslegung gibt, die durch den Text angezeigt werden, hat die niederländische Version Vorrang vor der Fremdsprache, es sei denn, Unbound VR verzichtet ausdrücklich schriftlich darauf.

Artikel 2 - Angebote

  1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vorkalkulationen von Unbound VR sind völlig unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Sie wurden von Unbound VR nach bestem Wissen und auf der Grundlage aller mit dem Antrag bereitgestellten Informationen durchgeführt.
  2. Die von Unbound VR in Bildern, Webseiten, Multimedia, Kataloge, Flugblätter, Zeichnungen oder anderweitig bereitgestellte Spezifikationen bezüglich Größe, Kapazität, Leistung, Farbe, Materialstruktur, Ende oder Ergebnisse, sind als annähernd und unverbindlich zu erbringen.
  3. Unbound VR ist nicht an diese unter 2.1 und 2.2 genannte Erklärung gebunden und übernimmt daher keine Haftung für etwaige Ungenauigkeiten in diesen Informationen.
  4. Alle Angebote der anderen Partei sind endgültig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Unbound VR behält sich das Recht vor, Angebote und Bestellungen der Gegenpartei ohne Angabe von Gründen abzulehnen, nur per Nachnahme auszuliefern oder Vorauszahlung zu verlangen.

Artikel 3 - Abtretungen/Vereinbarungen

  1. Unter Abtretung wird verstanden: jede Übereinstimmung mit Unbound VR, unabhängig davon, ob dieser sich zur Ausführung von Arbeiten verpflichtet, oder Personal, Material oder Raum zur Verfügung stellen, oder jede andere Leistung, all dies im weitesten Sinne des Wortes.
    • Alle mit Unbound VR Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Unbound VR verbindlich, oder weil Unbound VR mit mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
    • Jegliche Ergänzungen oder Änderungen der vorstehenden Vereinbarungen sind für Unbound VR nur verbindlich, nachdem und soweit sie von Unbound VR angenommen und schriftlich bestätigt wurden.
    • Es wird davon ausgegangen, dass die andere Partei Änderungen oder Ergänzungen zu mit Unbound VR Vereinbarungen akzeptiert hat, wenn die andere Partei dies nicht innerhalb von 8 Tagen tut, nachdem er von der Änderung/Ergänzung Kenntnis genommen hat oder hätte zur Kenntnis nehmen können, schriftlich gegen diese Änderung(en) und/oder Ergänzung(en) protestiert hat.
    • Es wird davon ausgegangen, dass die andere Partei Kenntnis von der genannten Änderung/Ergänzung zu dem Zeitpunkt hat, zu dem Unbound VR mit mit den Arbeiten beginnt, auf die sich die Änderung/Ergänzung bezieht.
    • Nur die Geschäftsführung und ggf. derjenige, der hierzu ausdrücklich von der Geschäftsführung ermächtigt wurde, kann und darf Verträge im Namen von Unbound VR abschließen.
  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Unbound VR hat jederzeit das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wobei diese Bedingungen auch zugunsten dieser Dritten gelten, vorausgesetzt übrigens, dass Unbound VR sie, ggf. danach ermächtigt schriftlich, sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen, ohne dass aus dieser Ermächtigung irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Unbound VR entstehen.
  3. Unbound VR ist berechtigt, die Vereinbarungen der mit anderen Partei zu veräußern und/oder zu belasten, ohne die Zustimmung der anderen Partei zu benötigen. Eine solche Handlung ist der anderen Partei nicht gestattet.
  4. Wenn Unbound VR mit die andere Partei zustimmt, ihm eine Dienstleistung zu erbringen, handelt es sich bei dieser Dienstleistung um eine Best-Effort-Verpflichtung.
  5. Unbound VR kann frei wählen, durch wen sie die mit andere Partei die vereinbarte Leistung erbringen lässt. Es steht ihm auch frei, diese Person oder Personen und/oder Dritte nach Belieben zu ersetzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Für den Fall, dass Unbound VR der anderen Partei im Rahmen einer Vereinbarung Geräte und/oder Software liefert und/oder zur Verfügung stellt, für die ihm von Dritten erteilte Lizenzen gelten, die andere Partei unterliegt allen Bestimmungen dieser Lizenzen und stellt Unbound VR schadlos gegen alle Folgen der Nutzung dieser Ausrüstung und/oder Software entgegen mit den Bestimmungen dieser Lizenzen.
  7. Für den Fall, dass Unbound VR der anderen Partei im Rahmen einer Vereinbarung für und/oder durch Unbound VR Anwendungen auf Geräten und/oder Software liefert und/oder zur Verfügung stellt, oder von denen die andere Partei anderweitig Kenntnis erlangt, sie dürfen von und/oder im Namen der anderen Partei nur für den Zweck verwendet werden, für den ihr die Ausrüstung und/oder Software geliefert und/oder zur Verfügung gestellt wurde. Diese Anwendungen dürfen von der anderen Partei ohne mit vorherige schriftliche Genehmigung von Unbound VR in keiner Weise vervielfältigt oder verbreitet werden.

Artikel 4 - Haftung

  1. Unbound VR ist, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, keine Haftung für Schäden, entweder direkt und/oder indirekt, das Ergebnis der Nichtbeantwortung der von ihm und/oder in seinem Namen gelieferten Waren und/oder Leistungen ist, mit einschließlich zusätzlicher Arbeiten, zur Vereinbarung, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Daher haftet Unbound VR auch in keiner Weise gegenüber der anderen Partei, bei Verzug seiner Lieferanten und haftet auch nicht bei schwerwiegenden Katastrophen, wie im Feuer, Wasserschäden und externe Katastrophen, zum Beispiel, Kriege und Erdbeben.
  2. Soweit die andere Partei, oder der von ihm im Rahmen der Zusammenarbeit und/oder Hilfeleistung beauftragte Dritte an der Durchführung der Transaktion zwischen Unbound VR und der anderen Partei beteiligt ist, Unbound VR ist in keiner Weise und in keiner Weise haftbar für alle Schäden, die seitens der anderen Partei und/oder ihres beauftragten Dritten verursacht wurden; Nicht einmal gegenüber dem zugrunde liegenden Kunden der anderen Partei.
  3. Sollte Unbound VR aus irgendeinem anderen Grund im Hinblick auf die Vereinbarung schadensersatzpflichtig sein, die von ihm geschuldete Entschädigung ist stets auf maximal den Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) der betreffenden Ware und/oder Leistungen begrenzt, solche mit maximal Euro 11.500,00 (in Worten; elftausendfünfhundert Euro).
  4. Ein Einspruch gegen diese Bedingungen setzt die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei gegenüber Unbound VR nicht aus.
  5. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Schadensersatzantrags ist, dass die andere Partei den Eintritt des Schadens unverzüglich und unverzüglich schriftlich anzeigt, Einschreiben und ausreichend detailliert an Unbound VR. Jeglicher Schadensersatzanspruch der anderen Partei gegen Unbound VR erlischt mit dem bloßen Ablauf von sechs (6) Monaten, nachdem der Schaden aufgetreten ist oder nachdem er auf angemessene Weise hätte entdeckt werden können.

Artikel 5 - Lieferzeit und Lieferort

  1. Die in den Angeboten, Die in Bestätigungen und Verträgen für die von und/oder im Namen von Unbound VR und/oder Leistungen zu liefernden Waren angegebene Lieferzeit und/oder Lieferfrist sind ein grober Hinweis auf den Zielzeitpunkt für die Lieferung/Realisierung und/oder Abschluss. Unbound VR bemüht sich, dies so weit wie möglich einzuhalten, ist jedoch nicht bindend.
    • Überschreitung, ob reichlich oder nicht, der Lieferzeit und/oder Lieferfrist, durch Unbound VR aus welchem Grund auch immer, gibt der anderen Partei niemals Anspruch auf Entschädigung, Auflösung des Vertrages oder Nichterfüllung einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem betreffenden Vertrag oder aus einem anderen ergibt, ob mit mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang steht oder nicht, kann es zu einer Einigung kommen.
    • Im Falle einer übermäßigen Überschreitung der Lieferzeit und/oder Lieferfrist wird Unbound VR jedoch nach Ermessen von Unbound VR weitere Konsultationen mit mit der anderen Partei aufnehmen.
    • Die Lieferung durch und/oder im Namen von Unbound VR erfolgt ab dem Unternehmen von Unbound VR oder einem anderen von Unbound VR zu bestimmenden Ort. Dies gilt auch, wenn es sich um immaterielle Produkte handelt, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, digitale Kommunikation.
      Unbound VR ist berechtigt, bei der Übergabe der von ihr zu liefernden Waren an und/oder im Namen der anderen Partei einen gültigen Identitätsnachweis des Empfängers vorzulegen, die andere Partei oder der von ihr beauftragte Dritte zu sein, Begehren. Unbound VR ist auch berechtigt, davon eine Kopie für seine Verwaltung anzufertigen und zu archivieren.
    • Alle Lieferungen der Gegenpartei erfolgen dagegen frachtfrei an die Firma Unbound VR und/oder einen anderen von Unbound VR zu bestimmenden Ort.
    • Wenn die von Unbound VR bei Lieferung oder Leistungen angebotene Ware, nachdem er der anderen Partei angeboten wurde, werden von ihnen nicht akzeptiert, dann ist die andere Partei automatisch in Verzug und die angebotenen Waren und/oder Leistungen stehen der anderen Partei für 8 Tage auf Kosten und Gefahr zur Verfügung. Nach diesem Zeitraum, Unbound VR, zum Ersatz des erlittenen und noch zu erleidenden Schadens, das Recht, den Gesamtbetrag zu fordern, den die andere Partei in Bezug auf das strittige Geschäft im Falle einer rechtzeitigen Erfüllung schulden würde, plus mit zur Erstattung aller Kosten und Verzugszinsen, die der anderen Partei als Folge davon von der anderen Partei entstanden sind, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung und/oder Verpflichtung zur Lieferung der betreffenden Ware bedarf.
    • Unabhängig davon, ob Unbound VR von seinem vorgenannten Recht auf Ersatz des erlittenen und/oder zu erleidenden Schadens Gebrauch macht, hat es erst durch Ablauf der vorgenannten Bereitstellungsfrist von 8 Tagen, das Recht, über die streitigen Waren frei zu verfügen und zu verfügen.
  2. Die Gegenpartei muss sicherstellen, dass der Raum, der von oder in ihrem Namen für die von mit Unbound VR vereinbarten Dienstleistungen genutzt werden soll, ausreichend ausgestattet ist, um eine reibungslose Lieferung und/oder Installation durch Unbound VR zu gewährleisten möglich. Liegen die vorgenannten Umstände nicht vor, ganz oder teilweise, dann ist Unbound VR berechtigt, die Bestimmungen von art. 10 des gemeinsamen Teils anzuwenden, oder die Gegenpartei die Kosten der Verzögerung und/oder der vorzunehmenden Anpassungen in Rechnung stellen.

Artikel 6 - transport und Transportrisiko

  1. Die Art des transport und die Wahl des Transportmittels obliegt Unbound VR.
    • Die transport der bei Unbound VR bestellten, reparierten und/oder gewarteten Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    • Die transport von Waren von der anderen Partei an Unbound VR, auch im Falle des Erwerbs von Vermögenswerten, wie in Anhang 8 beschrieben, geht auch auf Kosten und Gefahr der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    • Auch wenn Unbound VR den transport veranlasst hat und die Kosten des transport von Unbound VR vorgestreckt und/oder getragen werden, haftet die andere Partei für alle während des Transports erlittenen Schäden. .
  2. Die andere Partei stellt sicher, dass Erreichbarkeit des Objekts, an das die Waren/Dienstleistungen geliefert und/oder abgeholt werden sollen, von Unbound VR und/oder im Namen von Unbound VR ordnungsgemäß bereitgestellt wird. Wenn das Objekt nach Ansicht von Unbound VR nicht leicht zugänglich ist, kann Unbound VR in keiner Weise von und/oder im Namen der anderen Partei verpflichtet werden, die Waren zu liefern.
    Wenn Unbound VR jedoch weiterhin an der Lieferung der Waren mitwirkt, ist Unbound VR berechtigt, der anderen Partei die ihr entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
    • Die an die Gegenpartei zu liefernden Waren werden nur im Erdgeschoss geliefert. Die von Unbound VR bei der Gegenpartei abzuholende Ware muss zum Zeitpunkt der Abholung im Erdgeschoss gut zugänglich sein.
    • Wenn Waren außerhalb des Erdgeschosses geliefert oder abgeholt werden müssen, kann Unbound VR in keiner Weise dazu verpflichtet werden, dies durch und/oder im Namen der anderen Partei zu tun. Wenn Unbound VR bei der Lieferung oder Abholung außerhalb des Erdgeschosses mitwirkt, ist sie berechtigt, die damit verbundenen Mehrkosten der anderen Partei in Rechnung zu stellen, und die Risiken gehen auch vollständig zu Lasten der anderen Partei.
    • Wenn die Gegenpartei zum Zeitpunkt der Lieferung oder Abholung nicht anwesend ist und/oder die Ware nicht entgegennehmen kann, oder zur Verfügung zu stellen oder sonst unterlässt, dann hat Unbound VR das Recht, die Lieferung in eine Abholpflicht umzuwandeln, oder die Verpflichtung der anderen Partei, an die vom Spediteur oder Unbound VR angegebene Adresse zu liefern. Dies nachdem die andere Partei die andere Partei hiervon durch Hinterlassen einer schriftlichen Mitteilung in Kenntnis gesetzt hat. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen vollständig zu Lasten der Gegenpartei.
    • Bei Ankunft/Erhalt der Ware muss sich die Gegenpartei vom Zustand der Ware überzeugen. Wenn sich dann herausstellt, dass Güter oder Material beschädigt wurden, muss er alle Maßnahmen ergreifen, um vom Spediteur eine Entschädigung zu erhalten.
    • Durch Unterzeichnung der Quittung ohne Protestvermerk, ausgestellt von oder im Namen von Unbound VR/Spediteur, erklärt die andere Partei, dass sie die Waren in gutem Zustand erhalten hat.
    • Wenn die Gegenpartei die Ware entgegennimmt, aber die Quittung, die von oder im Namen von Unbound VR/Beförderer ausgestellt wurde, nicht unterschreibt, die Gegenpartei erklärt hiermit, die Ware in gutem Zustand erhalten zu haben.
  3. Wenn Unbound VR der anderen Partei gestattet, die von Unbound VR und/oder in seinem Namen gelieferten Waren ganz oder teilweise an ihn und/oder seinen Lieferanten Rückgabe zu übertragen, dann ist dies nur auf Grundlage der "RMA und Bedingungen" erlaubt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unbound VR ist berechtigt, den Inhalt des Verfahrens „RMA und Bedingungen“ vor der Rücksendung bekannt zu geben, ohne dass dies die Anwendbarkeit dieser Bestimmung beeinträchtigt. In diesem Fall unterliegt auch diese Bestimmung nicht der Aufhebung.
    • Wenn die Gegenpartei Waren entgegen mit den „RMA und Bedingungen“ zurücksendet, dann hat Unbound VR das Recht, deren Empfang zu verweigern oder doch anzunehmen, ohne dass die andere Partei daraus irgendwelche Rechte herleiten kann.
    • Unbound VR hat das Recht, die Ware im Fall von Ziffer 6.7a als zusätzliche Sicherheit zurückzubehalten, das Recht, diese Waren auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei erneut zu versenden, das Recht, diese Waren der Gegenpartei zur Abholung anzubieten, unabhängig davon, ob die Gegenpartei ihre ausstehenden Forderungen gegen sie beglichen hat oder nicht, und Unbound VR hat das Recht, die zurückgegebenen Waren nach Ablauf von 4 Wochen zu verkaufen, wenn die Gegenpartei in irgendeiner Hinsicht in Verzug geraten ist, zu verfremden oder zu zerstören (oder zerstören zu lassen).
  4. Artikel 7 - Preise und Kosten

      • Unbound VR legt für jede Bestellung einen separaten Preis oder Satz in Euro fest, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
      • Dieser Preis oder Satz ist ausschließlich als der zu zahlende Betrag für die von Unbound VR, mit zu erbringende Leistung einschließlich der üblichen Nebenkosten gedacht.
      • Die im Angebot genannten Preise basieren auf den dann bekannten Einstandspreisfaktoren, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Zöllen, Gebühren, Frachten etc. Im Falle einer Erhöhung eines dieser Faktoren ist Unbound VR berechtigt, den angebotenen (Verkaufs-)Preis entsprechend zu ändern. Unbound VR ist auch berechtigt, den Preis für laufende Verträge jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen mit eine Inflationsanpassung gemäß dem niederländischen oder europäischen Verbraucherpreisindex VPI.
    1. Der Preis oder Tarif beinhaltet daher keine Abgaben von der Regierung und/oder anderen Behörden, mit einschließlich Bußgelder, Versicherungsprämien usw.
    2. Unbound VR hat Anspruch auf Anzahlungen bzw Kaution oder Sicherheitsleistung (in Form einer Bankbürgschaft).
    3. Unbound VR behält sich das Recht vor, Abhol- und/oder Versandkosten zu berechnen.

    Artikel 8 - Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Die Zahlung der von Unbound VR zugesandten Rechnungen muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne Skontoabzug und ohne jegliche Form von Vergütung.
    2. Die Zahlung der Mietbeträge erfolgt ausschließlich vor Beginn der Mietzeit, mit eine maximale Zahlungsfrist von 14 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    3. Unbound VR berechtigt ist, seine fälligen Forderungen geltend zu machen, mit einschließlich zusätzlicher Arbeiten, gegenüber der anderen Partei zu begleichen mit fällige und zahlbare Schulden gegenüber der anderen Partei, oder ein anderes Unternehmen, das zur Gruppe oder Organisation der anderen Partei gehört. Die andere Partei verzichtet auf jegliches Recht auf Ausgleich gegenseitig geschuldeter Beträge.
    4. Rechnungen von der anderen Partei und/oder im Namen der anderen Partei, die Unbound VR später als sechs Monate nach Lieferung der Produkte von der anderen Partei erhält, werden nicht akzeptiert. Das Recht der anderen Partei auf Zahlung erlischt, wenn die in diesem Absatz genannte Frist abgelaufen ist.
    5. Unbound VR ist berechtigt, Bestellungen, die in Teilen ausgeführt werden, auch in Teilen in Rechnung zu stellen und deren Zahlung gemäß den Bestimmungen von art. 8 zu verlangen.
    6. Sofern die Gegenpartei eine Vollmacht erteilt hat, den Gesamtbetrag der Bestellung automatisch von ihrem Konto einzuziehen, handelt es sich um einen einmaligen und unwiderruflichen Lastschriftauftrag. Schlägt das Inkasso jedoch fehl, ist Unbound VR berechtigt, auf Kosten der anderen Partei einen neuen Inkassoauftrag zu erteilen.
    7. Sofern die Bonität des Vertragspartners Anlass dazu gibt, ist Unbound VR berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen. Solange diese Sicherheit nicht von der anderen Partei geleistet wird, hat Unbound VR das Recht, die Arbeiten und/oder die Lieferung auszusetzen, unbeschadet seines Rechts auf Erfüllung und/oder Schadensersatz.
    8. Rabatte von Unbound VR können nur nach gegenseitiger Absprache zwischen Unbound VR und der anderen Partei gewährt werden. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten diese Rabatte einmalig. Bei nachfolgenden Transaktionen können frühere Rabatte nicht von und/oder im Namen der anderen Partei geltend gemacht werden.

    Artikel 9 - Beschwerden

      • jegliche Werbung, sowohl bei Warenlieferung durch Unbound VR, wie auf dem von ihm ausgestellten Leistungen und auf seinen Rechnungsbeträgen, müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Ware eingereicht werden, Leistungen und/oder die entsprechenden Rechnungen, schriftlich und per Einschreiben an Unbound VR, mit genauer Darlegung des Sachverhalts, auf den sich die Beschwerden beziehen.
      • Wo vereinbart ist, dass das Transportrisiko bei Unbound VR liegt, die Reklamationen infolge des transport der gelieferten Ware müssen von und/oder im Namen der anderen Partei innerhalb von 2 Werktagen eingereicht werden, mit genauer Darlegung des Sachverhalts, auf den sich die Beschwerden beziehen. Soweit der Schaden sofort nach Erhalt sichtbar ist, muss der Schaden auch auf einem von oder im Namen der anderen Partei unterzeichneten Frachtbrief/Lieferschein angegeben werden.
    1. Soweit es sich bei der eingereichten Reklamation um die Rücksendung von Waren handelt, gelten die „RMA und Bedingungen“ von Unbound VR, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die „RMA und Bedingungen“ finden Sie im Anhang der „RMA und Bedingungen“ in diesen Bedingungen. Diese Bedingungen können auch bei Unbound VR angefordert werden.
    2. Das Reklamationsrecht der Gegenpartei erlischt in Bezug auf Waren, die von ihr oder in ihrem Auftrag verarbeitet werden.
    3. Die andere Partei kann aus der Bearbeitung einer Reklamation und/oder der Genehmigung des RMA-Antrags durch Unbound VR keine Rechte ableiten. Die Reklamation entbindet die andere Partei nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unbound VR.
    4. Die andere Partei ist nicht nur verpflichtet, die Bearbeitung, die Verarbeitung und/oder Installation der betreffenden Gegenstände und/oder Leistungen unverzüglich einzustellen und alles zumutbare zu unternehmen, um (weiteren) Schaden zu verhindern, aber auch verpflichtet, Unbound VR unverzüglich auf erstes Anfordern innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Werktagen bei der Erledigung der Beschwerde umfassend zu kooperieren.
    5. Beschwerden der anderen Partei in Bezug auf die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie unter anderem in Artikel 6:233 Buchstabe a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erwähnt (Nichtigkeit in Bezug auf eine oder mehrere Bestimmungen, weil sie unangemessen sind belastend) müssen ebenfalls innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Zeitpunkt, zu dem sie vernünftigerweise hätten bekannt sein können, eingereicht werden, schriftlich per Einschreiben an Unbound VR unter Angabe der Tatsachen, auf die sich die Beschwerden beziehen, eingereicht werden. Das Reklamationsrecht der Gegenpartei erlischt mit Vertragsabschluss. Die andere Partei verzichtet darauf, sich später auf die unangemessen belastende oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen, soweit der Gesetzgeber keine als unangemessen belastend empfundene Regelung vorschreibt.
    6. Entsprechen die von der Gegenpartei eingereichten Reklamationen dem Vorstehenden nicht, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferten und/oder ausgeführten Arbeiten genehmigt hat. Unbound VR kann dann in keiner Weise und in keiner Form von und/oder im Namen der anderen Partei für die angebliche Werbung und ihre Folgen haftbar gemacht werden.
    7. Wenn Unbound VR der Ansicht ist, dass eine berechtigte Beschwerde eingereicht wurde, Hat sie das Recht, oder ein einvernehmlich zu bestimmender Geldbetrag als Entschädigung, im Verhältnis zum Wert der reklamationswürdigen Lieferung, an die andere Partei zu zahlen, entweder mit einer neuen Lieferung fortfahren mit die bestehende Vereinbarung beibehalten, oder die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu reparieren, oder den Vertrag aufzulösen, dies unter der Verpflichtung der anderen Partei, die falsch oder mangelhaft gelieferte Ware frachtfrei an Unbound VR zurückzusenden; all dies liegt im Ermessen von Unbound VR.
    8. Unbound VR ist nur verpflichtet, eingereichte Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen, wenn die andere betroffene Partei zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Beschwerden alle ihre bestehenden Verpflichtungen gegenüber Unbound VR erfüllt, sich aus irgendeiner Vereinbarung ergeben und aus was auch immer bestehen, vollständig eingehalten hat.
    9. Unbound VR hat das Recht, Rückgabe abzulehnen, die nicht oder unzureichend frankiert oder verpackt sind. Alle Rückgabe der Gegenpartei erfolgen ausschließlich unter Geltung der „RMA-Bedingungen“ (siehe art. 6.6 und 6.7) und auf deren Rechnung und Gefahr.
    10. Unbound VR hat das Recht, der anderen Partei Kosten für die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die ihr mit in Bezug auf die Bearbeitung von Beschwerden entstanden sind, die von ihr und/oder in ihrem Namen falsch eingereicht wurden.

    Artikel 10 - Kündigung/Auflösung und Aussetzung

    1. Unbound VR hat das Recht, wenn die andere Partei mit ihren Verpflichtungen in Verzug ist oder bleibt mit in Bezug auf a, mehrere und/oder alle Lieferungen durch Unbound VR, geleistete Arbeit und/oder aus anderen Gründen, einhalten, seine Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise auszusetzen und/oder die zugrunde liegenden Vereinbarungen ganz oder teilweise zu annullieren/aufzulösen, ohne in irgendeiner Weise von der anderen Partei haftbar gemacht zu werden und unbeschadet der Unbound VR-Rechte.
    2. Unbound VR hat auch dieses Recht, wie in 10.1 erwähnt, wenn die andere Partei hat; strafbare Handlungen, die die Geschäftsbeziehung mit Unbound VR sowie den Ruf und das Ansehen von Unbound VR beeinträchtigen, eine Insolvenz, Zahlungsaufschub, dem WSNP beizutreten, andere Formen der Schuldnerberatung, Auflösung der Geschäftsform/Geschäftstätigkeit, Krampfanfall, oder ein, nach den Standards von Unbound VR, Androhung eines oder mehrerer dieser Umstände mit einschließlich Steuerrückständen. Alle Forderungen von Unbound VR gegen die andere Partei sind dann sofort fällig und von dieser zahlbar, ohne dass dies einer weiteren Inverzugsetzung und/oder Inverzugsetzung bedarf.
    3. Wenn die andere Partei die von ihr abgeschlossene(n) Vereinbarung(en) mit Unbound VR auflösen/kündigen möchte, dann ist Unbound VR berechtigt, die Einhaltung der geschlossenen Vereinbarung(en) zu verlangen, oder die andere Partei, nach Wahl von Unbound VR, Stornierungs-/Auflösungskosten von mindestens 30 % des finanziellen Werts des Vertrags.
    4. Im Falle der Kündigung oder Auflösung von Miet- und/oder Abonnementverträgen schuldet die andere Partei zumindest die verbleibenden Raten aus dem angefochtenen Vertrag mit mindestens 50 % des ursprünglichen finanziellen Wertes des Vertrages.
    5. In allen in art. 10 genannten Fällen hat Unbound VR auch das Recht, von der anderen Partei alle erlittenen und/oder zu erleidenden Schäden in irgendeiner Weise und/oder in ihrem Namen zu verlangen.
    6. In allen in Artikel 10 genannten Fällen kann Unbound VR in keiner Weise von und/oder im Namen der anderen Partei für alle direkten und indirekten Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus allen von Unbound VR eingegebenen Handlungen ergeben durch diesen Artikel.
    7. Unbound VR hat das Recht, die Ausführung der Vereinbarung der mit anderen Partei fortzusetzen, oder seine Durchführung ganz oder teilweise bis nach dem Zeitpunkt seiner Genehmigung auszusetzen, soweit die Durchführung und/oder Fortführung dies nach ihrer Ansicht erfordert.

    Artikel 11 - Entschädigung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung

    1. Erfolgt die Zahlung der von Unbound VR übermittelten Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab Rechnungsdatum, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug.
    2. Unbound VR, hat das Recht im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung an die andere Partei, ohne weitere Ankündigung, über den gesamten von ihm geschuldeten Betrag, ab Fälligkeit, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen mit von mindestens 1 % pro angefangenem Monat zu berechnen. Die weiteren Rechte von Unbound VR bleiben unberührt, einschließlich des Rechts, alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung geltend zu machen, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Inkassokosten, letztere werden im Voraus auf 15 % des einzuziehenden Betrags festgesetzt, mit mindestens Euro 250,00 (in Worten; zweihundertfünfzig Euro), die der anderen Partei in Rechnung gestellt werden.
    3. Soweit der Gesetzgeber die der anderen Partei anzulastenden außergerichtlichen Inkassokosten gesetzlich bestimmt hat, schuldet die andere Partei die außergerichtlichen Inkassokosten nach den dortigen Bestimmungen.

    Artikel 12 - Eigentumsvorbehalt

    1. Solange eine andere Partei nicht die vollständige Zahlung für alle von Unbound VR an sie gelieferten Waren an Unbound VR geleistet hat, Komponenten, Installationen und/oder durchgeführte Arbeiten, alle gelieferten Waren bleiben unbestrittenes Eigentum von Unbound VR.
    2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren sorgfältig zu behandeln und gegen die üblichen Risiken zu versichern, und ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verkaufen und/oder weiterzuverkaufen, außer nach schriftlicher Zustimmung von Unbound VR. Einwände, vermieten, verwenden und/oder ein (stilles) Pfand darauf begründen, solange die andere Partei ihre Verpflichtungen gegenüber Unbound VR nicht vollständig erfüllt hat.
    3. Wenn und solange Unbound VR Eigentümer der gelieferten, wird die Gegenpartei Unbound VR unverzüglich benachrichtigen, wenn die gelieferten Waren beschlagnahmt werden und/oder mit Beschlagnahme bedroht sind, oder anderweitig ein Anspruch auf (einen Teil) der gelieferten Waren erhoben wird. Darüber hinaus teilt die andere Partei Unbound VR (in diesem Fall) mit, wo sich die gelieferten Waren befinden, deren Eigentümer Unbound VR ist. Im Falle einer Pfändung oder (vorläufigen) Zahlungseinstellung wird die Gegenpartei den pfändenden Gerichtsvollzieher oder Verwalter unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte von [[MD5_206]“ informieren. Die Gegenpartei garantiert, dass eine Pfändung der Ware unverzüglich aufgehoben wird.
    4. Wenn die andere Partei eine Verpflichtung aus dem Vertrag mit in Bezug auf die verkauften Waren und/oder durchgeführten Arbeiten nicht erfüllt, Unbound VR ist berechtigt, die Waren oder Materialien ohne weitere Inverzugsetzung zurückzunehmen, in diesem Fall wird die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts von Unbound VR, gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich Schadensersatz für erlittene oder noch zu erleidende Schäden von Unbound VR zu fordern, einschließlich: Verlust, entgangener Gewinn, Interesse, Transportkosten usw.
    5. Bei der Rücknahme von Waren unter Eigentumsvorbehalt, die Informationen tragende Eigenschaften besitzen, kann Unbound VR in keiner Weise von und/oder im Namen der anderen Partei für den Verlust der [[MD5_213] ]] darauf vorhanden, Software, Software und dergleichen. Er ist auch nicht verpflichtet, diese Informationen aufzubewahren und/oder aufzubewahren. Unbound VR hat das Recht, ohne in irgendeiner Weise gegenüber der anderen Partei oder seitens der anderen Partei haftbar gemacht zu werden, wann sie will, die darauf befindlichen Informationen ganz oder teilweise zu entfernen und/oder zu zerstören.
    6. Unbound VR behält sich das Recht vor, Waren umzutauschen, Werkzeug, Materialien, Autos, bewerben, Wertpapiere, (Finanzunterlagen, empfangene oder realisierte Daten, Unterlagen, Software, Datendateien usw., die sie von der anderen Partei unter welchem Titel auch immer erhalten, unter ihm, eigentlich zu halten bis die andere Partei ihren finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Unbound VR vollständig nachgekommen ist.
    7. Bei Geschäften mit hat eine Gegenpartei mit Sitz in einem Land, in dem ein verlängerter Eigentumsvorbehalt gilt, Unbound VR das Recht, den dort geltenden verlängerten Eigentumsvorbehalt jederzeit für sie für wünschenswert zu erklären, ohne die andere Partei vorher benachrichtigen zu müssen.

    Artikel 13 - Höhere Gewalt

    1. Höhere Gewalt befreit Unbound VR von seinen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei. Als Faktoren höherer Gewalt gelten: solche Ereignisse und Bedingungen, die eine klar erkennbare und unmittelbare Auswirkung auf das Geschäft haben Unbound VR, wie, aber nicht beschränkt auf: schwerwiegende Störungen in seinem Produktionsprozess, Krieg (auch außerhalb der Niederlande), Aufstand, Epidemie, Feuer, Verkehrsbehinderungen, schlagen, Ausschluss, Verlust oder Beschädigung von transport, Unfall oder Krankheit des Personals, Einfuhrbeschränkungen oder andere behördliche Beschränkungen, etc.. Unbound VR wird von seinen Verpflichtungen frei, unabhängig davon, ob die höhere Gewalt im eigenen Unternehmen oder anderswo, wie z. B. in Unternehmen von Lieferanten, Transporteuren, Großhändlern usw., eingetreten ist.
    2. Im Falle der Behinderung der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt ist Unbound VR berechtigt, ohne gerichtliche Intervention, entweder die Ausführung des Vertrags für höchstens sechs Monate auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, nach Ermessen von Unbound VR, ohne dass Unbound VR in irgendeiner Weise von oder im Namen der anderen Partei haftbar gemacht wird. Die andere Partei wird schriftlich über die von Unbound VR getroffene Entscheidung benachrichtigt.

    Artikel 14 - Geistige gewerbliche Eigentumsrechte, Bildrechte und Designschutz

    1. Die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, Bildrechte und Designschutz aller von Unbound VR mit einschließlich der zugunsten der anderen Partei hergestellten Produkte und Leistungen usw. gehören zu Unbound VR. Nutzung oder alternative Nutzung dieser Rechte, Entwürfe und/oder Ideen, ganz/oder teilweise, von Unbound VR ist streng verboten, es sei denn, Unbound VR hat ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis dazu erteilt und an alle Unbound VR, die diesbezüglichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
    2. Die Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts durch Unbound VR an die andere Partei kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
    3. Wenn die Parteien schriftlich vereinbaren, dass ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf Software, die speziell für die andere Partei entwickelt wurde, Webseiten, Datei, Geräte oder andere Materialien, an die andere Partei übertragen werden, beeinträchtigt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit von Unbound VR, den Basiswert zu verwenden, Komponenten, allgemeine Grundsätze, Ideen, designen, Algorithmen, Dokumentation, arbeiten, Programmiersprachen usw. für andere Zwecke zu verwenden und/oder zu verwerten, sei es für sich selbst oder für Dritte. Dies berührt auch nicht das Recht von Unbound VR, Entwicklungen für sich selbst oder einen Dritten vorzunehmen, die ähnlich sind oder von solchen abgeleitet sind, die für die andere Partei gemacht wurden oder werden.
    4. Alle geistigen Eigentumsrechte an der im Rahmen der Vereinbarung entwickelten oder der anderen Partei zur Verfügung gestellten Software, Webseiten, Datei, Geräte oder andere Materialien wie Analysen, designen, Dokumentation, Berichte, Zitate, sowie Vorbereitungsmaterial davon, ruhen ausschließlich bei Unbound VR, seinen Lizenzgeber oder seinen Lieferanten. Die andere Partei erwirbt die Nutzungsrechte, die ausdrücklich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen den Parteien geschlossene schriftliche Vereinbarung und das Gesetz gewährt werden. Ein der anderen Partei zustehendes Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
    5. Die andere Partei wird keine Angaben zum vertraulichen Charakter oder zu Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder anderen geistigen Eigentumsrechten der Software machen, Webseite, Datei, Geräte oder Materialien, die entfernt oder geändert werden sollen (oder ändern lassen).
    6. Die Gegenpartei garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung der Ausrüstung an den Lieferanten entgegenstehen, Software, Material für Webseiten, Dateien und/oder Designs, mit Verwendungszweck, Wartung, Bearbeitung, Installation oder Integration. Die andere Partei stellt Unbound VR von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die Bereitstellung auf diese Weise, Verwendungszweck, Wartung, bearbeiten, Installation oder Integration Rechte dieser Drittpartei verletzt.
    7. Unbound VR ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, die andere Partei hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt mit.
    8. Wenn die andere Partei die Bestimmungen von 14.1 bis 14.7 oben nicht einhält, macht Unbound VR ohne weitere Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Intervention, Anspruch auf ein Bußgeld von mindestens Euro 11.500,00 (in Worten; elftausendfünfhundert Euro) pro Tag, oder Teile davon, dass der Verstoß andauert. Das Vorstehende gilt unbeschadet aller anderen Rechte, wie etwa des Rechts, Schadensersatz von der Gegenpartei und/oder dem damit verbundenen Dritten zu verlangen.

    Artikel 15 - Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit und Nichterfassung

    1. Die andere Partei erteilt Unbound VR die Befugnis, alle bereitgestellten personenbezogenen Daten zu sammeln, benutzen, speichert und überträgt sie zum Zweck der Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen und stellt Unbound VR von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten registriert sind oder in einer persönlichen Registrierung verarbeitet werden, für die die andere Partei gesetzlich oder berechtigt ist sonst verantwortlich.
    2. Die Verantwortung für die von mit unter Verwendung eines von Unbound VR bereitgestellten Dienstes verarbeiteten Daten liegt allein bei der anderen Partei. Im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit kann Unbound VR diese Daten an andere verbundene Unternehmen oder an andere relevante Geschäftspartner übermitteln, die dann möglicherweise Zugriff auf diese Daten haben. Die andere Partei garantiert, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder Verarbeitung der betreffenden Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Die andere Partei stellt Unbound VR von allen Rechtsansprüchen und/oder Bußgeldern Dritter im Zusammenhang mit mit diesen Daten oder der Durchführung der Vereinbarung frei.
    3. Unbound VR ist berechtigt, der anderen Partei Zugangs- oder Identifikationscodes zuzuweisen und die zugewiesenen Zugangs- oder Identifikationscodes zu ändern. Die andere Partei wird die Zugangs- und Identifikationscodes vertraulich und mit mit Sorgfalt behandeln. Unbound VR haftet niemals für Schäden oder Kosten, die sich aus der Verwendung oder dem Missbrauch von Zugangs- oder Identifikationscodes ergeben, es sei denn, der Missbrauch war als direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Unbound VR leitenden Mitarbeitern möglich.
    4. Wenn Unbound VR gemäß der Vereinbarung verpflichtet ist, irgendeine Form von Informationssicherheit bereitzustellen, garantiert Unbound VR niemals, dass die Informationssicherheit unter allen Umständen wirksam ist. Unbound VR kann in keiner Weise von und/oder im Namen der anderen Partei haftbar gemacht werden, wenn sich die Informationssicherheit als unzureichend erwiesen hat.
    5. Die andere Partei stellt sicher, dass alle von Unbound VR erhaltenen Daten, von denen sie weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben. Wenn die andere Partei vertrauliche Informationen erhält, wird sie diese nur für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurden, und sie in angemessener Weise sichern. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet werden.
    6. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von 15.5 ist die andere Partei zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Darüber hinaus schuldet die Gegenpartei eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von Euro 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Euro) pro Verstoß. Für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, verliert die andere Partei einen Betrag von Euro 5.000,00 (fünftausend Euro) an Unbound VR.
    7. Die andere Partei ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Vertrags und/oder der Geschäftsbeziehung zwischen Unbound VR und innerhalb von 1 Jahr danach Versuche zu unternehmen, auch nicht durch Dritte, die Person(en), die Arbeiten im Auftrag von Unbound VR im Auftrag der anderen Partei für diese und/oder mehr oder weniger ähnliche Arbeiten ausführen, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Unbound VR zu verpflichten und/oder zu a verbundenes Unternehmen/Institution/Einheit; nicht als Arbeitnehmer, nicht als Selbständiger und auch dann nicht, wenn diese Person als strafbewehrte Entsandte von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, von einem Jahresgehalt, mit mindestens Euro 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Euro) zuzüglich Euro 5.000,00 (fünftausend Euro) pro Tag, an dem der Verstoß andauert, der unmittelbar zum Zeitpunkt der Entdeckung, ohne gerichtliche Intervention, ist fällig und zahlbar bis Unbound VR, ohne dass dies einer weiteren Inverzugsetzung und/oder Inverzugsetzung bedarf.
      Andere Rechte und Ansprüche, beispielsweise die Geltendmachung erlittener und noch zu erleidender Schäden, bleiben hiervon unberührt. aber nicht beschränkt auf das, was Unbound VR gegenüber der anderen Partei geltend machen kann, und unbeschadet der Rechte, die Unbound VR gegenüber dieser Person geltend machen kann.

    Artikel 16 - Garantien

    1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gewährt Unbound VR für von ihr gelieferte Waren nur die Garantie, die sie vom Hersteller bzw Lieferant (weiterer Hersteller). In diesen Fällen wird der Gegenpartei eine Garantie gemäß den Bestimmungen der Garantieklausel des Herstellers gewährt, die auch mit den Produkten geliefert werden. Die Gegenpartei muss sich an den Hersteller wenden, um sich auf eine solche „Werksgarantie“ zu berufen.
    2. Soweit der Hersteller mit Unbound VR einer (Teil-)Abwicklung der Gewährleistung über Unbound VR zugestimmt hat, oder Unbound VR mit die andere Partei ausdrücklich zugestimmt hat, dass Unbound VR im Namen der anderen Partei mit jegliche Inanspruchnahme der Werksgarantie mit dem Hersteller arrangiert und dass sich die andere Partei an Unbound VR gemäß den „RMA und Bedingungen“ wendet, Unbound VR tritt nur als Vermittler zwischen der anderen Partei und dem Hersteller auf. In diesen Fällen gelten die in Anlage 9 beschriebenen „RMA und Bedingungen“. Unbound VR übernimmt keine Verantwortung und/oder Haftung für die Dauer und/oder Qualität der Herstellergarantie.
    3. Wenn der anderen Partei direkt von Unbound VR eine Garantie gewährt wird, kann dies nur der Fall sein, wenn dies von Unbound VR mit der anderen Partei ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
      In diesem Fall gelten die Garantiebedingungen wie in Anlage 10 beschrieben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, B. durch die mit dem Garantieschein von Unbound VR gelieferten Garantiebestimmungen, gelten dann ergänzend dazu die in Anlage 10 genannten Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Bestimmungen des Garantiescheins vor.
    4. Wenn es eine Werksgarantie gibt und die andere Partei sich darauf beruft, dann kann erst nach endgültiger Feststellung der Art der Beanstandung durch oder im Auftrag des Garantiegebers festgestellt werden, ob die Beanstandung des gelieferten Produktes unter die Herstellergarantie fällt.
    5. Wenn die Reklamation nicht unter die Werksgarantie fällt und Unbound VR der anderen Partei auf Wunsch und/oder seitens der anderen Partei oder von und/oder seitens der der Hersteller vor der endgültigen Festlegung, dann hat Unbound VR das Recht, für die Dauer, in der die andere Partei das Ersatzprodukt in ihrem Besitz hat, mit einschließlich des Rücktransports, die andere Partei dafür zu belasten, die den normalerweise für dieses Produkt geltenden Mieten bei Unbound VR entsprechen.

    Artikel 17 - Probe- und/oder Sichtsendungen

    1. Nur wenn Unbound VR dies der anderen Partei zuvor schriftlich bestätigt hat, die von oder im Auftrag von Unbound VR angebotenen und gelieferten Waren als Probe- und/oder Sichtversand für Shows angesehen werden können, Ausstellungen, Stipendien und/oder für andere von Unbound VR zu spezifizierende Zwecke.
      Diese Waren werden der anderen Partei von Unbound VR leihweise zur Verfügung gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    2. Die andere Partei ist verpflichtet, die von ihr gemäß der Anwendbarkeit dieses Artikels erhaltenen Waren auf erste Aufforderung von Unbound VR zurückzugeben, mit unter Berücksichtigung der diesbezüglich von seiner mit anderen Partei getroffenen Vereinbarung und/oder der Benachrichtigung von Unbound VR, bis Unbound VR bis Rückgabe. Auch in diesem Fall muss die Ware gemäß den „RMA und Bedingungen“ an Unbound VR zurückgesendet werden und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
    3. Wenn die andere Partei die oben in Artikel 17 genannten Waren nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Werktagen oder innerhalb der ausdrücklich schriftlich anders vereinbarten mit Unbound VR zurückgesendet hat, Unbound VR hat das Recht, die betreffenden Waren als an die andere Partei verkauft zu betrachten und dieser anderen Partei zum Neuwert in Rechnung zu stellen.

    Artikel 18 - Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

    1. Auf alle Angebote, Aufträge und mit Unbound VR Vereinbarungen findet niederländisches Recht Anwendung.
    2. Alle Streitigkeiten unterliegen dem Urteil des absolut zuständigen Gerichts im Bezirk Den Haag oder dem Urteil einer anderen zuständigen Justizbehörde. jedoch nach Ermessen von Unbound VR.
    3. Unbound VR steht es jedoch frei, sich jederzeit auf das anwendbare Recht des Landes zu berufen, in dem die andere Partei niedergelassen ist. In diesem Fall wird die Streitigkeit im Gegensatz zu dem, was hier unter 18.2 angegeben ist, dem absolut zuständigen Gericht in der Gerichtsbarkeit der anderen Partei vorgelegt.
    4. Unbound VR hat auch das Recht, sich jederzeit auf das Wiener Kaufrecht zu berufen. In diesem Fall ist das Gericht der Gerichtsbarkeit, in der sich Unbound VR befindet, für eine entsprechende Entscheidung zuständig. Unbound VR ist nicht verpflichtet, die andere Partei im Voraus darüber zu informieren.
    5. Wenn irgendein Artikel oder sub. Artikel dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ mit dem Gesetz und/oder zwingendem Recht widerspricht und daher unwirksam ist, oder dass es nicht von Unbound VR angewendet wird, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit anderer Artikel.

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